Bei Sprachkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel acht Personen. Wird diese Zahl unterschritten, kann der Kurs mit einem Gebührenaufschlag und/ oder einer Kürzung des Kurses dennoch stattfinden. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden zum Kursbeginn.
Kostet ein Sprachkurs z.B. bei 15 Terminen und 8 Teilnehmer/innen EUR 84,00, dann beliefe sich die Gebühr bei 7 Teilnehmer/innen auf EUR 100,50 und bei 6 Teilnehmer/innen auf EUR 117,50.
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