Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Städtische Volkshochschule Crailsheim (vhs Crailsheim) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vhs-crailsheim.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist größtenteils mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die vhs Crailsheim bemüht sich, bis 31.12.2023 den Rest der Unvereinbarkeiten zu beseitigen, soweit dies finanziell und personell leistbar ist.

Auch wenn die Website derzeit nicht allen Anforderungen entspricht, gibt es für alle, auch für Menschen mit visuellen Einschränkungen, stets die Möglichkeit, sich telefonisch anzumelden und beraten zu lassen: Tel. 07951 403-3800.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei und also mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht vereinbar:

Inhalte einer Webseite, die keine Texte sind, wie z.B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext). Diesen können sich beispielsweise blinde Nutzer*innen mit einem Screenreader vorlesen lassen, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.
Dies ist derzeit nicht in allen Fällen gewährleistet. Wir sind dabei, alle Grafiken und Bilder systematisch mit einem Alternativtext zu versehen.

Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
Eine Hinweisseite in Leichter Sprache ist angelegt. Es fehlen aber unter anderem noch Informationen zur Navigation.

Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente, z.B. im pdf-Format. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.2.2021 aufgrund eines Berichts über die Prüfung der Barrierefreiheit gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.1.2022 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.vhs-crailsheim.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Diese Mängel können Sie uns gerne mitteilen. Auch können Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen.

Ihr Ansprechpartner ist:
Martin Dilger
vhs Crailsheim
Spitalstraße 2a
74564 Crailsheim
Tel. +49 7951 403-3800
E-Mail:

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die vhs Crailsheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die vhs Crailsheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, oder an die Beauftragte des Landkreises Schwäbisch Hall.

Kommunale Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Tel: +49 791 755-7817
E-Mail:

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.