Bildungszeit

 

Am 1. Juli 2015 trat das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung im Ehrenamt genommen werden. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Die vhs Crailsheim bietet eine, zunächst noch begrenzte, Anzahl an Kursen an, die für die Bestimmungen des Bildungszeitgesetzes passend sind.

Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt - bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft. Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit. In jedem Fall wird der Antrag auf Bildungszeit unabhängig von der vhs beim Arbeitgeber gestellt. Die Kosten wie Kursgebühren oder Anfahrt müssen vom Arbeitnehmer bezahlt werden.

Wir beraten Sie gerne, welche Kurse und Seminare für die Inanspruchnahme von Bildungszeit geeignet sind. Auskunft gibt Martin Dilger unter +49 7951 403-3816, .

 

 

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